Der Puck liegt im Tor. Leider zählt es trotzdem nicht - Ein etwas anderer Text zum Nationalfeiertag
Wir hängen Fahnen auf, entzünden Höhenfeuer, werfen Würste auf den Grill und sprechen über Freiheit, Souveränität und direkte Demokratie. Das gehört dazu. Eine Bratwurst hat schliesslich noch nie einen Staatsvertrag falsch ausgelegt.
Bei politischen Diskussionen sieht die Sache bisweilen anders aus.
Dort genügt es offenbar, laut «Unterwerfung» zu rufen, damit aus einer Behauptung eine Analyse wird. Wer zusätzlich «fremde Richter» und «Entmachtung des Volkes» einstreut, erhält fast automatisch den Anstrich staatsrechtlicher Gelehrsamkeit.
Fundstellen sind dabei hilfreich, aber offenbar nicht zwingend. Manchmal reicht auch ein einzelner Absatz. Besonders praktisch ist es, wenn man ihn aus seinem Zusammenhang löst, seine Voraussetzungen entfernt und anschliessend so tut, als habe man gerade das gesamte Vertragssystem entschlüsselt.
Darum eine freundliche Warnung an alle, die mir erklären wollen, wie ein Regelwerk oder ein Abkommen funktioniert:
Als ehemaliger Eishockey-Schiedsrichter und Bahnbetriebsdisponent habe ich eine ausgesprochen lästige Berufskrankheit entwickelt: Ich prüfe Kausalketten vollständig. Nicht nur bis zu jenem Absatz, der gerade angenehm ins eigene Weltbild passt.
Ihr dürft mich gerne herausfordern.
Aber bringt den Vertragstext mit.
Der Puck liegt im Tor
Der Puck liegt im Netz. Die Fans jubeln. Die Arme gehen hoch.
Tor.
Oder auch nicht.
Als Schiedsrichter durfte ich mich nicht allein vom sichtbaren Endzustand beeindrucken lassen. Ich musste prüfen:
Gab es einen hohen Stock?
Wurde der Torhüter behindert?
Stand ein angreifender Spieler unzulässig im Torraum?
Ging der Szene ein Offside voraus?
War das Spiel bereits unterbrochen?
Gab es zuvor einen anderen Regelverstoss?
Der Puck im Netz war ein wichtiger Hinweis. Er war aber nicht die vollständige Beweisführung.
Hätte ich einfach erklärt: «Der Puck liegt drin, also zählt der Treffer», wäre meine Karriere vermutlich kurz und mein Weg zur Garderobe erstaunlich abwechslungsreich geworden.
Ein Regelwerk besteht nicht nur aus dem Ergebnis, das man gerade gerne hätte. Es besteht aus Voraussetzungen, Zuständigkeiten, Abläufen und Rechtsfolgen.
Erst wenn die ganze Kette trägt, zählt das Tor.

Der Zug steht am Perron
Bei der Bahn war diese Denkweise noch etwas weniger verhandelbar.
Ein Zug steht am Perron. Die Türen sind geschlossen. Der Lokführer ist bereit.
Also Abfahrt.
Nun ja.
Ist die Fahrstrasse eingestellt?
Ist sie frei?
Zeigen die Signale den richtigen Begriff?
Ist die Abfahrtszeit erreicht?
Ist der Fahrgastwechsel abgeschlossen?
Sind sämtliche betrieblichen Voraussetzungen erfüllt?
Bei der Bahn war eine verkürzte Kausalkette kein origineller Debattenbeitrag. Sie konnte zu Verletzten oder sogar zu Todesfällen führen.
Das klingt drastisch, weil es drastisch ist.
Deshalb durfte kein Glied verschwinden, nur weil es gerade lästig war. Eine Fahrstrasse wurde nicht frei, indem man die entgegenstehende Information zur ideologischen Einordnung erklärte. Und ein rotes Signal verwandelte sich auch nicht in ein grünes, weil fast alle nicht näher bezeichneten Eisenbahnexperten angeblich derselben Meinung waren.
Man musste prüfen.
Vollständig.
Jedes Mal.
Und dann kam das EU-Paket
In einer öffentlichen Diskussion über die neuen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union wurde behauptet, die vorgesehenen Mechanismen führten zu einer strukturellen Entmachtung von Parlament, Kantonen und Stimmbevölkerung.1
Das ist eine gewichtige Behauptung.
Meine Frage war deshalb nicht besonders revolutionär:
Welches Abkommen? Welcher Artikel? Welcher Absatz? Welcher Buchstabe? Und wie lautet die vollständige Kausalkette?
Man könnte meinen, wer von der Aushebelung der schweizerischen Demokratie spricht, hätte diese Angaben griffbereit.
Aber Demokratiekritik ist offenbar anstrengend, sobald Fussnoten verlangt werden.

Der wundersame Artikel 28
Zunächst wurde Artikel 28 Absatz 2 des Stromabkommens genannt.
Dieser Absatz regelt eine Frist. Er bestimmt, wie viel Zeit der Schweiz zur Verfügung steht, wenn sie für einen Beschluss des Gemischten Ausschusses verfassungsrechtliche Verpflichtungen erfüllen muss: grundsätzlich zwei Jahre, bei einem Referendum ein zusätzliches Jahr.
Das ist wichtig.
Es ist aber keine Kompetenznorm, mit der einige Beamte in Bern nach Lust und Laune EU-Recht durchwinken können.
Eine Fristbestimmung regelt eine Frist. Das klingt beinahe enttäuschend gewöhnlich. Sie verwandelt sich auch dann nicht in eine Ermächtigung zur Ausschaltung des Volkes, wenn man sie besonders entschlossen zitiert.
Der Absatz setzt zudem einen vorherigen Beschluss nach Artikel 27 voraus. Er ist Teil eines Verfahrens.2
Aber Verfahren sind unbequem. Sie enthalten mehrere Schritte. Und mehrere Schritte stören, wenn bereits nach dem ersten die dramatische Schlussmusik einsetzen soll.
Der Sonderfall zieht einen Umhang an
Als Artikel 28 den gewünschten Staatsstreich nicht recht hergab, wanderte die Diskussion in Anhang I des Stromabkommens.
Dort wurde tatsächlich ein besonderer Mechanismus gefunden.
Für bestimmte technische Bedingungen und Methoden – sogenannte TCM – ist vorgesehen, dass neue oder geänderte Vorgaben nach ihrer Annahme durch ACER von der schweizerischen Regulierungsbehörde innert eines Monats in die schweizerische Regulierung aufgenommen werden. Bis dahin gelten sie kraft des Abkommens vorläufig.3
Das ist ein realer Sondermechanismus.
Man kann ihn politisch problematisch finden. Man kann ihn kritisieren. Man kann mehr parlamentarische Kontrolle verlangen. Man kann das gesamte Abkommen deshalb ablehnen.
Alles legitim.
Was man nicht sauber tun kann: Aus einem ausdrücklich auf bestimmte technische Modalitäten und Methoden begrenzten Verfahren plötzlich eine allgemeine Übernahme sämtlicher EU-Verordnungen ohne Parlament und Volk basteln.
TCM sind nicht einfach die zugrunde liegenden EU-Verordnungen selbst.
Der Sonderfall bekam also einen Umhang umgehängt und wurde als System präsentiert.
Treffer im Unterabsatz, Fehlschluss in der Schlussfolgerung.
Wer einen Sondermechanismus entdeckt, hat noch keine allgemeine Regel bewiesen. Wer mehrere Sondermechanismen sammelt, hat ebenfalls noch kein System bewiesen.
Er besitzt zunächst einmal eine Sammlung.
Oder, etwas weniger höflich ausgedrückt: eine Collage.
Noch ein Sonderfall. Und noch einer.
Danach folgte das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit.
Auch dort gibt es eine vorübergehende Anwendung bestimmter neuer Rechtsakte, bevor der Gemischte Ausschuss abschliessend entschieden hat.
Der entscheidende Teil verschwand allerdings erneut fast lautlos aus dem Bild: Der Mechanismus betrifft nicht beliebige neue EU-Gesetze. Er bezieht sich auf Rechtsakte, die auf den im Anhang aufgeführten Basisrechtsakten beruhen und ausdrücklich als Rechtsakte ohne Gesetzescharakter eingeordnet werden.
Zudem kann die Schweiz sie aus objektiv gerechtfertigten Gründen ausnahmsweise nicht oder nur teilweise vorübergehend anwenden.4
Das ist wiederum ein Mechanismus, über den man politisch streiten kann.
Aber eine Bestimmung wird nicht umfassender, indem man ihren Geltungsbereich beim Zitieren versehentlich im Garderobenschrank liegen lässt.
Dann kam der Landverkehr.
Auch dort wurde ein einzelner Verfahrensschritt präsentiert, als entscheide ein ominöser Ausschuss künftig im Alleingang über die schweizerische Rechtsordnung.
Nur entscheidet dieser Gemischte Ausschuss nicht wie ein fremder Verwaltungsrat über eine wehrlose Filiale. Solche Beschlüsse entstehen im gegenseitigen Einvernehmen. Die Schweiz sitzt am Tisch und muss zustimmen.5
Auch die Behauptung, ein Referendum komme zwingend nur bei formellen Änderungen eines Bundesgesetzes infrage, verkürzt die schweizerische Verfassungsordnung. Entscheidend ist nicht allein, ob das Wort «Bundesgesetz» auf einem Deckblatt steht. Auch wichtige rechtsetzende Bestimmungen können dem Referendum unterstehen.6
So lief die Debatte immer weiter:
Ein technischer Mechanismus wurde gefunden.
Seine Begrenzung wurde entfernt.
Der Sonderfall wurde verallgemeinert.
Die Verallgemeinerung wurde zur «realen Kausalkette» erklärt.
Das Ergebnis stand offenbar schon vorher fest. Die Artikel durften anschliessend noch als Dekoration antreten.

Die Vollzugsautomatik aus dem Setzkasten
Aus den verschiedenen Fundstellen entstand schliesslich die Behauptung, die «Vollzugs-Automatik» sei systemisch.
Das funktioniert ungefähr so:
Man nimmt einen TCM-Mechanismus aus dem Stromabkommen.
Man ergänzt eine vorläufige Anwendung aus der Lebensmittelsicherheit.
Man fügt eine Änderung von Anhängen beim Landverkehr hinzu.
Dann entfernt man Unterschiede, Voraussetzungen, Ausnahmen und Zuständigkeiten.
Gut schütteln.
Fertig ist die systemische Ausschaltung der Demokratie.
Das ist ungefähr so, als würde man drei Spielszenen aus drei verschiedenen Sportarten zusammenschneiden und anschliessend erklären, damit sei das Regelwerk des Eishockeys bewiesen.
Ein Penalty im Fussball, ein Tie-Break im Tennis und ein technisches Foul im Basketball ergeben auch gemeinsam noch kein Bully im Mitteldrittel.
Mehr Fundstellen ersetzen keine vollständige Kausalkette.
Und eine Sammlung einzelner Mechanismen wird nicht dadurch zum System, dass man das Wort «systemisch» davorstellt.
Die erstaunlich flexiblen «harten Fakten»
Besonders hübsch war die sprachliche Arbeitsteilung:
Die eigene Auslegung bestand aus «harten Fakten».
Meine Hinweise auf Geltungsbereiche, Ausnahmen, Zuständigkeiten und vorgelagerte Verfahrensschritte wurden dagegen zum «Narrativ» oder zur «ideologischen Verblendung».
Das ist ausgesprochen praktisch.
Man erklärt die eigene Interpretation zur Realität und jede Gegenprüfung zur Ideologie. Danach muss man sich mit den Einwänden nicht mehr beschäftigen. Man kann sie psychologisieren.
Der andere liest den Vertrag nicht anders.
Er ist einfach verblendet.
Damit spart man Zeit und Quellenarbeit.
Das unsichtbare Expertenheer
Als die einzelnen Kausalketten weiterhin Lücken aufwiesen, erschien schliesslich die stärkste aller juristischen Quellen:
«Fast alle Rechtsexperten.»
Eine eindrucksvolle Gruppe.
Leider wurden weder Namen noch Gutachten, Seitenzahlen oder genaue Aussagen mitgeliefert.
Vielleicht tagt dieses Expertengremium an einem geheimen Ort. Vielleicht untersteht seine Mitgliederliste dem Amtsgeheimnis. Vielleicht können seine Einschätzungen nur von besonders unverblendeten Menschen empfangen werden.
Für gewöhnlich gilt allerdings:
«Fast alle Experten sind sich einig» ist keine Quellenangabe. Es ist ein Autoritätsargument mit unsichtbarem Personalbestand.
Und selbst eine tatsächlich bestehende Mehrheit von Fachleuten würde nicht automatisch jede politische Wertung beweisen. Fachleute können Mechanismen beschreiben, Risiken einordnen und Rechtsfolgen analysieren.
Ob eine bestimmte Delegation politisch akzeptabel ist, bleibt dennoch eine politische Frage.

Die Kantone wollen mehr Mitsprache
Als weiterer Beweis wurde angeführt, Parlament und Kantone verlangten mehr Mitspracherechte.
Das stimmt als politische Diskussion.
Daraus folgt aber nicht automatisch, dass Parlament und Kantone die gesamte Erzählung einer schleichend ausgeschalteten Demokratie teilen.
Die Kantone können das Gesamtpaket grundsätzlich unterstützen und gleichzeitig stärkere innerstaatliche Mitwirkungsrechte verlangen. Diese beiden Positionen widersprechen sich nicht.7
Man kann ein Haus kaufen und trotzdem einen besseren Balkon verlangen.
Der Wunsch nach einem grösseren Balkon beweist nicht, dass das Haus bereits eingestürzt ist.
Mehr Mitsprache kann sinnvoll sein. Sie kann institutionelle Legitimation stärken und sicherstellen, dass Kantone und Parlament frühzeitig einbezogen werden.
Aber eine Reformforderung ist kein rückwirkender Beweis für jede Untergangsdiagnose.
Dann wurde die Diskussion beendet
Am Ende wurde mir mitgeteilt, man schlage vor, den Austausch zu beenden.
Ganz gleich, wie viele harte Fakten auf dem Tisch lägen, würde ich offenbar weiterhin das Narrativ verkaufen, das neue Paket stärke die Demokratie. Das widerspreche der Einschätzung fast aller Rechtsexperten.
Anschliessend wünschte man mir ein schönes Wochenende und eine frohe Bundesfeier.
Das hatte beinahe etwas Feierliches.
Zuerst wurde mir eine Position zugeschrieben, die ich so nie vertreten hatte. Danach wurde diese erfundene Position widerlegt. Dann trat erneut das unsichtbare Expertenheer auf. Und unmittelbar bevor dessen Anwesenheitsliste hätte geprüft werden können, wurde die Debatte geschlossen.
Niemand ist verpflichtet, auf LinkedIn bis zum jüngsten Gericht zu diskutieren.
Man darf ein Gespräch beenden.
Man darf auch das Eis verlassen.
Etwas eigenartig wirkt es nur, wenn man sich auf dem Weg zur Garderobe zum Sieger erklärt und gleichzeitig den Videobeweis absagt.
Der Puck liegt zwar im Netz.
Aber der Treffer zählt noch immer nicht.
Was ich tatsächlich behaupte
Ich behaupte nicht, das gesamte EU-Paket sei harmlos.
Ich behaupte auch nicht, jeder Mechanismus stärke automatisch die direkte Demokratie. Einige Delegationen und vorläufige Anwendungen sind politisch heikel und verdienen eine genaue Diskussion.
Man darf sie ablehnen.
Man darf das ganze Vertragspaket ablehnen.
Man darf mehr Mitsprache von Parlament, Kantonen und Stimmbevölkerung verlangen.
Man darf sogar zu einer vollkommen anderen politischen Bewertung gelangen als ich.
Was man nicht tun sollte: Einen eng begrenzten Mechanismus herausgreifen, seine Voraussetzungen entfernen und ihn anschliessend als Beweis für eine allgemeine Entmachtung verkaufen.
Das ist keine Verteidigung der Demokratie.
Es ist politische Dramaturgie mit juristischen Requisiten.

Demokratie ist keine Abkürzung
Direkte Demokratie lebt nicht davon, dass alle derselben Meinung sind.
Sie lebt davon, dass die Menschen wissen, worüber sie entscheiden.
Dazu gehören nicht nur einprägsame Schlagwörter. Dazu gehören auch die langweiligeren Teile:
Zuständigkeiten.
Voraussetzungen.
Verweise.
Fristen.
Ausnahmen.
Rechtsfolgen.
Geltungsbereiche.
Demokratie verlangt uns zuweilen zu, einen zweiten Absatz zu lesen.
Manchmal sogar einen ganzen Artikel.
In besonders schweren Fällen muss man bis in den Anhang vordringen – und darf dort nicht vergessen, wieder herauszukommen.
Wer die direkte Demokratie verteidigen will, sollte den Bürgerinnen und Bürgern die vollständige Kausalkette zumuten. Nicht nur jenen Ausschnitt, der den grössten Empörungswert verspricht.
Meine Einladung zum 1. August
Feiern wir unsere Demokratie am 1. August nicht nur mit Fahnen, Feuerwerk und grossen Worten.
Nehmen wir sie ernst.
Fragen wir bei politischen Behauptungen:
Welches Abkommen?
Welcher Artikel?
Welcher Absatz?
Welcher Buchstabe?
Welche Voraussetzung?
Welche Zuständigkeit?
Welche Ausnahme?
Welche Rechtsfolge?
Und vor allem:
Was geschieht zwischen dem ersten und dem letzten Glied der behaupteten Kausalkette?
Ihr dürft mich gerne herausfordern.
Ich nehme die Challenge an.
Aber seid gewarnt: Auf dem Eis habe ich gelernt, dass ein Puck im Netz noch kein gültiges Tor garantiert. Bei der Bahn habe ich gelernt, dass ein geschlossener Zug noch keine Erlaubnis zur Abfahrt bedeutet.
Und in politischen Debatten gilt derselbe Grundsatz:
Ein einzelner Absatz ist noch keine Vertragsanalyse. Drei Sonderfälle sind noch kein System. Und ein unsichtbares Expertenheer ersetzt keine Quellenangabe.
Bringt also den Vertragstext mit.
Den ganzen.
Nicht nur den Absatz, der gerade so hübsch funkelt.
Einen schönen 1. August. 🇨🇭
Die gesamte Diskussion kann hier nachgelesen werden:
Quellen und Belege
Öffentliche LinkedIn-Diskussion zum EU-Paket, auf die sich die im Text wiedergegebenen Behauptungen und Reaktionen beziehen. ↩︎
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über Elektrizität, Art. 27 und 28, insbesondere Art. 27 Abs. 4–5 und Art. 28 Abs. 1–3, AS 2026, S. 16–17. ↩︎
Stromabkommen Schweiz–EU, Anhang I, Bestimmungen zu den Modalitäten oder Methoden (TCM), insbesondere zu den Verordnungen (EU) 2015/1222, 2016/1719, 2017/2195 und 2017/1485, AS 2026, S. 34–38. ↩︎
Protokoll zwischen der Schweiz und der EU über die Lebensmittelsicherheit, Art. 4, Art. 15 Abs. 1–3 und Art. 16, AS 2026, S. 4 sowie 21–22. ↩︎
Änderungsprotokoll zum Landverkehrsabkommen, Art. 51 Abs. 1–4: Der Gemischte Ausschuss setzt sich aus Vertretern beider Vertragsparteien zusammen und fasst seine Beschlüsse einvernehmlich, AS 2026, S. 8–9. ↩︎
Institutionelles Protokoll zum Landverkehrsabkommen, Art. 5 und 6, AS 2026, S. 4–6; Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 zum fakultativen Staatsvertragsreferendum bei wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen oder erforderlichen Bundesgesetzen. ↩︎
Konferenz der Kantonsregierungen: «Die Kantone unterstützen das Abkommenspaket Schweiz–EU», Medienmitteilung vom 24. Oktober 2025. Die Stellungnahme wurde mit 21 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung verabschiedet; zugleich verlangten die Kantone eine gestärkte und verstetigte Mitwirkung. ↩︎
