Die AHV muss Existenzsichernd sein

Die AHV muss Existenzsichernd sein

Die bürgerlichen Politiker in Bern verstossen bewusst gegen die Bundesverfassung. Nur so kann man deren Nein gegen die 13. AHV-Rente verstehen. Denn in der Bundesverfassung steht, dass die AHV-Rente Existenzsichernd sein muss. Dies ist sie seit Jahrzehnten nicht mehr. Es braucht eine Korrektur.

Die bürgerliche Politik in Bern versagt. In Artikel 112 über die AHV in der Bundesverfassung steht in Absatz 2 Buchstabe b folgendes: „Die Renten haben den Existenzbedarf angemessen zu decken.“ Dieser einfache Satz ist klar und deutlich. Die AHV Renten haben die Existenz zu decken. Das tun sie indes nicht. Anhand eines einfachen Beispiels aus meinem eigenen Leben zeige ich dies auf. Die Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über meine Einnahmen und Ausgaben.

AHVAusgabenGrund
2450.– 1080.–Miete (2 Zimmer Wohnung, inkl. NK)
 800.–Lebensmittel
 250.–Steuern
 450.–KK ohne Selbstbehalt
 200.– ÖV (ohne Hund)
 50.— Hund
 150.— Strom/Wasser/Abfall
 100.—Kommunikation
 150.— Versicherungen
24503230.— 
Tabelle meiner Einnahmen und Ausgaben gemäss der Aktuellen AHV-Rente (volle AHV Rente, ohne Pensionskasse, Säule 3a/b da ich keine solche habe)

Aus dieser Übersicht geht hervor, dass bei einer 100% Rente im Kanton Aargau in einer ländlichen Region CHF 780.— an AHV-Renten Unterdeckung herrscht. Die wiederspricht indes Artikel 112.b der Bundesverfassung. Die AHV soll den Existenzbedarf sichern. Wie das obige Beispiel verdeutlicht, ist dies indes nicht der Fall.

art-112-BV-1024x514 Die AHV muss Existenzsichernd sein

Gerne verweisen die bürgerlichen Parteien auf die Zahlung durch die Ergänzungsleistung. Erneut irren sich diese Politiker indes über den Zweck der EL. Sie soll, so die Auffassung bei deren Einführung, vor allem bei den Personen zum Zuge kommen, die nicht die volle AHV-Rente erhalten. Als Ergänzung zu den tieferen Arbeitspensen, welche Hauptsächlich bei Menschen in Teilzeit oder bei ungenügenden Beitragseinzahlungen in die AHV greift. Damit auch diese Personen von der AHV Rente existenzsichernd Leben können.

Gleichzeitig senken die gleichen Politiker die Ergänzungsleisungen um CHF 430 Millionen pro Jahr. Sie machen dies mit einer Frechheit welche seinesgleichen sucht. Die Abzüge wurden nicht etwa in der Vernehmlassung geplant, sondern frech in den entsprechenden Kommissionen eingeführt. Ein Affront gegenüber dem normalen Gesetzgebungsprozess. Diese Anpassungen werden in den kommenden Jahren den Mittelstand und die bereits jetzt an oder unter der Armut lebenden Rentner stark treffen. Viele werden den Schwelleneffekt dieser Einsparungen auf der EL erst im laufenden Jahr fühlen.

Der grosse Streit um die Renten, zeigt auf, dass die bürgerliche Politik versagt hat. Die Politiker der entsprechenden Parteien kümmern sich nicht um die Existenzsicherung der Bürger. Sie argumentieren damit, dass die aktuellen Renten Existenzsichernd sind. Dabei vergessen sie wissentlich, dass dies bei der AHV nicht der Fall ist. Sie beziehen immer wieder die Ergänzungsleistung, die Pensionskasse und die Säulen 3a/b mit ein. Dies ist jedoch falsch und verstösst auch gegen Artikel 112 der Bundesverfassung.

Die Pensionskasse soll nicht die Existenz, sondern den Lebensstandard im Alter sichern. Dies war auch der Sinn bei deren Einführung. Die Säulen 3a/b sind für einen normalen Bürger nicht finanzierbar oder er muss sich in der aktuellen Zeit mit (noch) weniger Geld auskommen.

Aus diesen Gründen müssen wir ehrlich und offen über die AHV-Rente diskutieren. Eine massive Erhöhung oder ein Umbau des 3-Säulen-Systems muss in Angriff genommen werden. Denn alleine mit der AHV kann sich kein Rentner mehr ein Existenzsicherndes Leben erlauben. Dazu fehlt schlicht und einfach das Geld. Die bürgerlichen Politiker verstossen gegen Gesetzte. Dies scheint ihnen egal zu sein. Von wegen „bürgerliche“ Politik. Wäre diese Politik Tatsache, hätten wir diese Diskussion nicht. Denn dann wäre der Bürger im Zentrum und nicht die Versicherungsbrachen, Banken und Millionäre oder Milliardäre. Oder seit wann sind diese in der Mehrheit in der Schweiz?

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