Vorwort – Die neuen EU-Abkommen
Über Souveränität. Über fremde Richter. Über Wohlstand, Arbeitsplätze, Demokratie, Personenfreizügigkeit, Lohnschutz und darüber, ob die neuen Abkommen mit der Europäischen Union den bilateralen Weg sichern oder die Schweiz schleichend an die EU binden.
Es ist keine neue Auseinandersetzung. Seit Jahrzehnten begleitet die Europafrage die Schweiz. Sie hat Abstimmungen, Parteien, Bundesräte, Verbände, Wirtschaftskreise und Familien gespalten. Sie hat Begriffe hervorgebracht, die jede und jeder kennt und die doch erstaunlich selten genau erklärt werden: Unabhängigkeit, Selbstbestimmung, dynamische Rechtsübernahme, institutionelle Anbindung, Zugang zum Binnenmarkt, Schutzklausel, Unterwerfung, Fortschritt.
Vieles davon klingt klar. Spätestens wenn man die Texte selbst liest, wird es komplizierter.
Denn die neuen Abkommen bestehen nicht aus einer einzigen politischen Botschaft. Sie bestehen aus Verträgen, Protokollen, Anhängen, Verweisen, Übergangsbestimmungen, Ausnahmen, Zuständigkeiten und Verfahren. Sie berühren bestehende bilaterale Abkommen, Schweizer Gesetze, demokratische Abläufe, wirtschaftliche Beziehungen und die grundsätzliche Frage, wie eng die Schweiz künftig mit der Europäischen Union verbunden sein will.
Dieses Dossier entsteht deshalb nicht, um die Europäische Union zu beweihräuchern. Es entsteht ebenso wenig, um den Gegnerinnen und Gegnern der Abkommen einen Kniefall zu machen.
Es soll zeigen, was in den Texten steht.
Welche Mechanismen vorgesehen sind. Welche Schweizer Gesetze angepasst werden müssten. Welche Folgen sich aus einer Annahme ergeben könnten. Welche Risiken bei einer Ablehnung bestehen. Wo politische Warnungen begründet sind. Wo Chancen realistisch erscheinen. Und wo auf beiden Seiten Behauptungen gemacht werden, die weiter reichen als der Wortlaut der Abkommen.
Dabei wird es nicht genügen, einzelne Sätze aus einem Vertrag herauszugreifen und sie zur ganzen Wahrheit zu erklären. Wer verstehen will, was ein Abkommen bedeutet, muss auch seine Verweise lesen. Seine Ausnahmen. Seine Übergangsregelungen. Seine Verfahren. Und manchmal leider auch seine Fussnoten.
Fussnoten haben den Nachteil, dass sie selten für Begeisterungsstürme sorgen. Sie stehen klein da, sie drängen sich nicht auf und sie machen keine Wahlplakate. Aber sie haben gelegentlich die unangenehme Eigenschaft, eine grosse politische Behauptung plötzlich sehr viel kleiner aussehen zu lassen.
Auch wenn ich mich für sie regelmässig zum Fussboden hinunterbeugen muss: Eine Verbeugung vor den Fussnoten ist das nicht.
In diesem Dossier soll deshalb möglichst klar getrennt werden zwischen dem Vertragstext, der geplanten Umsetzung im Schweizer Recht, den Aussagen des Bundesrates, den Stellungnahmen von Parteien, Verbänden und Gewerkschaften sowie meiner eigenen Einordnung.
Wo ein Text etwas klar regelt, soll das klar gesagt werden. Wo eine Frage offenbleibt, soll sie offenbleiben. Wo eine Interpretation beginnt, wird sie als Interpretation bezeichnet. Und wo eine politische Behauptung aufgestellt wird, soll nachvollziehbar sein, worauf sie sich stützt – oder weshalb sie sich eben nicht genügend stützen lässt.
Das gilt für Befürworter und Gegner gleichermassen.
Wer vor einem Verlust an Souveränität warnt, soll erklären können, an welcher Stelle und durch welchen Mechanismus dieser Verlust entstehen würde. Wer wirtschaftliche Vorteile verspricht, soll zeigen können, unter welchen Bedingungen sie eintreten und wer davon profitiert. Wer die Demokratie bedroht sieht, soll genauer werden als bis zum nächsten Schlagwort. Und wer behauptet, die Schweiz müsse sich endlich entscheiden, soll ebenfalls sagen, zwischen welchen konkreten Optionen sie sich eigentlich entscheiden soll.
Zuspitzung gehört zur Politik. Das ist nicht verwerflich. Eine Demokratie lebt von Auseinandersetzung, Widerspruch, Streit und klaren Positionen. Aber Zuspitzung ersetzt keine Begründung. Und eine Parole wird nicht dadurch richtiger, dass sie auf ein grösseres Plakat geschrieben wird.
Zu diesem Dossier gehört deshalb auch die Analyse der politischen und medialen Kommunikation. Wie werden die Abkommen erklärt? Welche Begriffe dominieren? Welche Gefahren werden hervorgehoben? Welche Folgen werden verharmlost? Wo wird ein einzelner Artikel zum Beweis für alles gemacht? Und wo verschwindet der konkrete Vertragstext hinter einer Debatte, die längst nur noch über Bilder, Ängste und Erwartungen geführt wird?
Ich bin kein Jurist und beanspruche keine juristische Deutungshoheit. Dieses Dossier ist kein Rechtsgutachten und keine amtliche Kommentierung.
Aber ich habe gelernt, mit Regelwerken zu arbeiten. Während meiner Ausbildung bei der SBB, im Rechtunterricht und später als Eishockey-Schiedsrichter ging es immer wieder um ähnliche Fragen: Was steht tatsächlich in einer Regel? Wann gilt sie? Welche Ausnahme besteht? Wie wird sie ausgelegt? Und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
Auf dem Eis galt dabei eine einfache Regel: Der Schiedsrichter hat immer recht. In der Politik gibt es leider selten einen Schiedsrichter, der am Ende pfeift. Ich hoffe deshalb, in diesem Dossier wenigstens ein brauchbarer Schiedsrichter zu sein. Ehemalige Spieler werden das vermutlich bestreiten – und teilweise wohl sogar recht haben.
Wer Regeln anwenden muss, lernt irgendwann etwas ziemlich Einfaches: Nicht der lauteste Satz entscheidet. Entscheidend sind Wortlaut, Zusammenhang, Auslegung und Folgen.
Für die politische und institutionelle Einordnung ziehe ich unter anderem Arbeiten von Adrian Vatter, Sean Mueller und Wolf Linder bei. Dazu kommen Literatur zur Europäischen Union, Analysen zur Schweizer Europapolitik, Materialien des Bundes, Stellungnahmen aus der Vernehmlassung, parlamentarische Debatten, Medienberichte sowie dort, wo es notwendig wird, Urteile und weitere Primärquellen.
Das Ziel ist nicht, aus jedem Artikel des Paket Schweiz–EU eine Staatsaffäre zu machen. Das Ziel ist aber auch nicht, mögliche Probleme wegzuerklären, weil ein gutes Verhältnis zur Europäischen Union der Schweiz wirtschaftlich oder politisch nützen könnte.
Die neuen Abkommen können eine bedeutende Weichenstellung sein. Sie können der Schweiz Möglichkeiten eröffnen, bestehende Beziehungen stabilisieren und den Zugang zu wichtigen europäischen Räumen sichern. Sie können aber auch Abhängigkeiten verstärken, politische Spielräume verändern und Fragen aufwerfen, die nicht mit einem kurzen Ja oder Nein erledigt sind.
Beides gehört auf den Tisch.
Dieses Dossier wird keine endgültige Wahrheit liefern. Es soll aber eine nachvollziehbare Grundlage schaffen, damit über die neuen Abkommen nicht nur lauter, sondern besser gestritten werden kann.
Und falls wir uns am Ende noch immer nicht einig sind, wäre das kein Scheitern. Dann hätten wir wenigstens über den Text gestritten – und nicht nur über die Verpackung, in der ihn jemand gerade verkauft.
Sollte ich dabei einmal nicht recht haben, tritt selbstverständlich § 1 dieses Dossiers in Kraft:
Der Verfasser hat immer recht.
Ausser der Vertragstext, eine Fussnote oder ein besseres Argument beweisen das Gegenteil. Dann wird § 1 ohne Widerstand ausser Kraft gesetzt.
Teil eines Dossiers
Dieser Beitrag gehört zum Dossier Beziehungen EU–Schweiz.